CDs begleiten uns unser Leben lang – ob nun bei der Zusammenstellung einer Musik-Playlist für das Auto oder der Aufbereitung von Urlaubsfotos für die Freunde. Anfang der neunziger Jahre eröffneten CD-Brenner musikbegeisterten Menschen ganz neue Horizonte: Im Vergleich zu Schallplatten konnte man nun seine eigenen „compilations“ zu Hause brennen – und das ohne Qualitätsverlust!
Doch die Nutzungsmöglichkeiten von sogenannten CD-Rs geht weit über musikalische Inhalte hinaus: Trotz der immer steigenden Beliebtheit von USB-Sticks werden Daten, Filme, Software und natürlich Spiele nach wie vor gerne auf CD gebrannt. Doch das Brennen von CDs eröffnete auch vielen Kriminellen neue Wege: Raubkopien sind mittlerweile auf der ganzen Welt zu finden – trotz Verfolgung und saftiger Strafen.
Mehr als nur Musik
Infografik: Musik wird noch immer am häufigsten auf CD-Rohlinge gebrannt. Bildquelle: Eigene Darstellung
Wie das Schaubild des Bundesverbandes der Musikindustrie offenlegt, werden CDs nicht nur für den Musiktransfer genutzt. 25 % nutzen CDs auch zur Sicherung und Weitergabe von Fotos und Videos. Andere Datenbestände folgen mit 16%. Und dies hat seine Gründe. Der Vorteil von Datenträger in CD-Form liegt klar auf der Hand: Im Gegensatz zu modernen USB-Sticks sind einzelne CDs bezüglich ihrer Speicherkapazität geringer dimensioniert, dafür aber derartig günstig im Einkauf zu erstehen, dass sie oft einfach verschenkt werden – einen USB-Stick hingegen möchten viele im Normalfall wieder zurückbekommen.
1990 – Der erste CD-Brenner
Anfang der neunziger Jahre brachte Philips den ersten CD-Brenner mit dem Namen „CD Recorder“ auf den Markt. Bis dato waren CDs mit „nur lesbar“ assoziiert worden. Das Gerät konnte anfangs nur auf das „CD-R+“- oder „CD-R“-Format schreiben. Trotzdem brachte dies den Umschwung in die heimischen Wohnzimmer – von nun an konnte man sich CDs selbst zusammenstellen, wichtige Kopien einer Software anfertigen und Musik-CDs mit eigenen Playlists selbst gestalten.
Hardware – Technische Details
CD-Brenner arbeiten mit einem Laser, der die Aluminiumschicht einer CD-R oder CD-RW an einer Stelle so weit erhitzt, dass sie ein wenig schmilzt – was auch den Ursprung des Namens Brenner erklärt. Auf dem Datenträger entsteht dadurch eine Landschaft voller „Pits“ und Lands“, Vertiefungen und Erhebungen, wie auf dem obigen Schema gut zu erkennen ist.
Infografik: Die Funktionsweise eines CD-Players. Bildquelle: Eigene Darstellung
Entgegen der Annahme, ein CD-Lesegerät lese CDs wie Schallplatten aus, erkennt ein CD-Player lediglich den Übergang zwischen Pit und Land und modifiziert diesen zu einer binären „1“ – alles dazwischen wird als binäre „0“ registriert.
Der große Unterschied zwischen „gebrannten“ und konventionellen CDs besteht darin, dass originale Fertigungen im Gegensatz zu den gebrannten Varianten gepresst werden. Durch dieses Verfahren lässt sich eine höhere Lebensdauer gewährleisten und die Datenträger sind unempfindlicher gegenüber Hitze.
Bei CD-Rohlingen unterscheidet man zwischen zwei Arten:
CD-R: Der konventionelle CD-Rohling ist irreversibel gestaltet, was bedeutet, dass er nur einmalig beschreibbar ist.
CD-RW: Die „Rewritable“-Versionen von Rohlingen sind mehrfach beschreibbar, außerdem kann man Dateien von ihnen löschen. Der Vorgang ist jedoch begrenzt wiederholbar, da der Brenner bei jedem Brennvorgang eine Schicht des Datenträgers „abschabt“.
Brenner arbeiten mit einer höheren Schreibgeschwindigkeit, als sie lesen können. Die Schreibgeschwindigkeit des Brennvorgangs wird in Einheiten von 176,4 KB/s (Raw-Daten) gemessen, was etwa 150KB/s Nutzdaten entspricht – dieser Wert ist ebenfalls bei der Lesegeschwindigkeit einer konventionellen Audio-CD vorzufinden.
Ein kleines Beispiel: Zum Brennen einer 650-MB-CD braucht ein Vierfach-Brenner ziemlich genau 18,5 Minuten. Auf dem derzeitigen Markt erhältliche Brenner bieten teils deutlich höhere Brenngeschwindigkeiten an, die dem 56-Fachem dieses Wertes entsprechen. Ab der 48-fachen Brenngeschwindigkeit tritt jedoch die Gefahr auf, dass sich der eingelegte Rohling aufgrund der Zentrifugalkraft verzieht und somit unbrauchbar wird. Spezielle Geräte, die ausschließlich das Brennen von Audio-CDs beherrschen, werden auch CD-Recorder genannt.
Trotz des technischen Fortschritts können einige Brenner der aktuellen Generation manche Formate von CD-Rs nicht lesen, geschweige denn darauf schreiben.
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Anfang der Neunziger, mit der Entwicklung des CD-Rohlings, entstanden auch die ersten CD-Recorder. Diese wurden zuerst als teures Studio-Equipment deklariert und zu entsprechenden Preisen angeboten. Hier eine Übersicht der wichtigsten Geräte der ersten 20 Jahre:
Erscheinungs-Datum
Hersteller
Modell
Anmerkung
Preis
1991
Fisher
CDM-Z1
Nur ein Prototyp
-
Januar 1991
Marantz
CDR-1
Nur ein Prototyp
-
November 1991
Marantz
CDR-1
Profiversion für Studios
12.000 DM
1995
Pioneer
PDR-5
-
2.500 DM
Mai 1997
Pioneer
PDR-4
-
1.500 DM
August 1998
Marantz
CDR-630
Profiversion für Studios
2.400 DM
August 1998
Marantz
DR-700
OEM Philips CDR-870
1.800 DM
August 1998
Pioneer
PDR-555 RW
Auch für "Rewritable"-Rohlinge
1.300 DM
Oktober 1997
Philips
CDR-870
-
1.500 DM
1998
Philips
CDR-880
-
-
1999
Philips
CDR-570
Mini-Stereo-Anlage
-
1999
Philips
CDR-770
-
700 DM
1999
Philips
CDR-755
-
900 DM
1999
Philips
CDR-950
-
1.200 DM
Oktober 1999
Pioneer
PDR-509
-
850 DM
März 2000
Pioneer
PDR-W739
-
1.000 DM
Oktober 2000
Pioneer
PDR-L77
Mini-Stereo-Anlage mit dem „Inspira System“
900 DM
2007
Yamaha
CDR-HD 1500
Inkl. 250 GB Harddisc
830 DM
2007
Alesis
ML-9600
Profiversion für Studios mit Festplatte
900 DM
2007
Tascam
CD-RW 900 SL
Profiversion für Studios
765 DM
2009
HHB
CDR-882
Doppeldeck-Gerät
1.000 DM
2009
Teac
CD-RW880
400 DM
Software zum Brennen von CDs
Bild: Mit der richtigen Software lassen sich CDs am besten brennen – die Auswahl ist unterdessen riesig. Bildquelle: Miracle Stock – 264963686 / Shutterstock.com
Unter Windows- und Mac-Systemen kann man im Normalfall eine CD (teilweise auch DVD) durch den internen Explorer brennen. Der in Windows integrierte Microsoft Media Player kann sogar personalisierte Playlists auf einen CD-Rohling schreiben. Darüber hinaus gibt es indes eine Menge anderer Programme, die noch einige weitere nützliche Funktionen und Vorteile mitbringen.
Rang
Brenn-Softwareprogramm
Vorteil
1
CDBurner XP
Sehr einfach zu bedienen, kann mit Image-Dateien umgehen
2
IMGBurn
Brennt Images schnell und einfach, unterstützt viele Image-Formate
3
Nero 2016 Classic
Einfach zu bedienen
4
UltraSO
Einfach zu bedienen
5
CloneDVD
Jahrelange Entwicklung
6
Free Audio CD Burner
Exklusiv-Version mit sauberem Installer, sehr einfache Bedienung
7
Burn Aware Free Edition
Unterstützt auch Blu-Rays, Daten auf mehrere Rohlinge verteilbar
8
Nero Burning ROM 2016
Unterstützt beinahe alle Formate
9
DeepBurner
Maximale Brenngeschwindigkeit
10
Active ISO Burner
Sehr einfach zu bedienen, daher für Einsteiger bestens geeignet
Raubkopien – Die Musikindustrie meldet sich zu Wort
Die Erfindung des CD-Brenners brachte nicht nur Vorteile. Bei den sogenannten Raubkopien handelt es sich um nichtautorisierte Duplikate von Musikaufnahmen, sei es durch die unbefugte Vervielfältigung und Verbreitung von Tonaufnahmen oder durch die Aufnahme von Konzerten ohne Erlaubnis der Urheber, des Künstlers oder des Labels. In allen diesen Fällen verdient der Raubkopierer sein Geld mit der Veräußerung fremder, zumeist kreativer Leistungen, ohne dass Komponisten, Textdichter, Künstler oder Musiklabels hierfür eine Vergütung erhalten. In §§106, 108 Abs. 1 Nr. 4 und 5 UrhG (deutsches Urhebergesetz) wird erklärt, dass das Erstellen von Raubkopien illegal ist: „Wer ohne die ausdrückliche Zustimmung nur eines dieser Rechteinhaber CDs kopiert, handelt rechtswidrig und macht sich sogar strafbar.“
Mit der Digitalisierung, der Globalisierung und, daraus resultierend, der allgegenwärtigen Verfügbarkeit preiswerter Hochleistungs-CD- und DVD-Brenner hat das Problemfeld „Raubkopie-Verbreitung“ dramatisch an Bedeutung gewonnen. Schätzungen zufolge ist weltweit jede dritte verkaufte CD eine Raubkopie. Vor allem in China, Russland und Osteuropa sind die dadurch entstandenen Schäden immens. Aber auch in Deutschland verursachen Raubkopien, die über das Internet, auf Flohmärkten oder auf osteuropäischen Grenzmärkten verkauft werden, Schäden in dreistelliger Millionenhöhe.
Infografik: 35 Prozent der 20- bis 29-Jährigen besitzen illegal kopierte Inhalte. Bildquelle: Eigene Darstellung
Wie das Schaubild zeigt, ist ein Großteil der 14- bis 29-Jährigen im Besitz von illegalen Kopien. Kauft man jedoch Raubkopien, spart man zwar eine Menge Geld im Vergleich zum Erwerb des Originalstücks, verschafft sich aber Vorteile auf Kosten anderer. Musiker, Komponisten, Textdichter, Künstler und Labels erhalten keinen Lohn für Ihre Arbeit.
Der Schaden von Raubkopien, illegalen Privatkopien und Internet-Piraterie in Deutschland wird auf rund eine Milliarde Euro jährlich geschätzt. Das Problem betrifft jedoch nicht nur die Musikindustrie: Auch dem Staat und dem Steuerzahler entgehen Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe durch nichtentrichtete Steuerabgaben.
Am meisten leiden natürlich die Künstler unter der illegalen Verbreitung der medialen Inhalte, was sich an der Entwicklung der Charts und Verkäufe erkennen lässt: Gefördert werden nur noch bereits etablierte Musiker, Newcomer gehen aufgrund des fehlenden Verdienstes und der dadurch ausbleibenden Unterstützung für ihre Musik schlichtweg unter.
Verfolgung von Raubkopierern nach wie vor schwer
Das „Raubkopieren“ wurde lange Zeit überhaupt nicht geahndet. Internet-Tauschbörsen mit einer riesigen Auswahl an kostenlosen Raubkopien veranlassten daher so manchen Nutzer, die gesetzlichen Regelungen zu unterwandern. Tatsächlich ist die strafrechtliche Verfolgung von Millionen Raubkopierern fast unmöglich. Behörden setzen daher auf die Verfolgung professioneller Händler.
Jede Verletzung des Urheberrechts ist illegal. Doch nicht immer handelt der Staat, wenn eine Rechtsverletzung bekannt wird. Wer beispielsweise illegal einen Kopierschutz zum privaten Gebrauch umgeht, dem drohen zumindest aus staatlicher Sicht zunächst keine Konsequenzen – es gibt also kein Bußgeldverfahren oder sonstiges. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 hervor.
Das heißt: Eine Vervielfältigung zum Zweck des privaten Gebrauchs, die durch das Urheberrecht eigentlich nicht gestattet ist, wie zum Beispiel das Kopieren einer geschützten CD, um sie im Auto und zu Hause hören zu können, wird – wenn überhaupt – im Grunde nur von den Urhebern selbst verfolgt– allerdings nur auf Basis des Zivilrechts.
Teilweise sogar Freiheitsstrafen möglich
Bild: Raubkopierer müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Bildquelle: jazzikov – 27974825 / Shutterstock.com
Die Strafverfolgungsmaßnahmen variieren, je nachdem, ob Raubkopien privaten oder kommerziellen Zwecken dienen. Das Gesetz sieht für „normale“ Vergehen Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Bei einem gewerblichen Vertrieb droht neben einer Geldstrafe ein Gefängnisaufenthalt von bis zu fünf Jahren. Ein solches Gewerbe liegt immer dann vor, wenn mit dem Verkauf von Raubkopien Gewinn erzielt wird, unabhängig davon, wie hoch dieser ausfällt.
Des Weiteren ist es irrelevant, ob es sich dabei um eine Versteigerung von Raubkopien über eBay oder um den Verkauf von selbst gebrannten Medien an Schulkameraden handelt. Wer zudem auch noch Kopierschutzverfahren umgeht oder Software-Hilfsmittel zum „Knacken“ eines Kopierschutzes verbreitet, muss mit Klagen der Urheber rechnen. Mittlerweile ist es sogar verboten, auf seiner Website einen Link zu einem ausländischen Hersteller eines Brennprogramms zu setzen, dessen Software das Aushebeln von Kopierschutzmethoden ermöglicht.
Raubkopien im Alltag keine Seltenheit
Wahrscheinlich ist jeder schon einmal mit einer illegalen Kopie einer CD in Berührung geraten, auch wenn diese nicht in seinem Besitz war. Vor allem Ende der neunziger Jahre, als die ersten Geräte für private Verbraucher erschwinglich wurden, nahm die Menge der gebrannten Kopien von Audio-CDs, Computerspielen und sonstiger Software exponentiell zu.
Mittlerweile verkauft sich gerade Musik nahezu ausschließlich als digitales Format über das Internet, sodass die Nachfrage nach physischen Datenträgern in CD-Form stark gesunken ist. Auch das Benutzen von CDs zur Datenübertragung kommt immer mehr aus der Mode – sinkenden Preisen für USB-Sticks ist dies zuschulden.
Die gute alte CD darf jedoch noch lange nicht abgeschrieben werden – unabhängig davon, was auf ihr letzten Endes gespeichert wird. Und Musiker werden es bezeugen können: Eine waschechte Musikaufnahme muss einfach auf CD gepresst oder gebrannt werden – ob es sich dabei um eine EP, ein komplettes Studioalbum oder nur um eine neue Demo handelt, spielt keine Rolle. CD ist CD.